SozialSystem erneuern
a New Social Deal
Arbeit, Grundeinkommen, …
Inhaltsverzeichnis
- 1 Teil 1: Basis
- 2 Teil 2: leistungsbezogene Erweiterung
- 3 Teil 3: individuelle Aufwertung
- 4 Einzahlungen, Beiträge
- 5 Anwendung
Teil 1: Basis
Bei der Neu-Konstruktion der Teile unseres SozialSystems geht es darum, eine Basis zu definieren, die ausnahmslos allen Bürgern zusteht.
Diese Basis ist eine lebensermöglichende Grundlage, die auch sogenannten „Arbeitslosen“ ein Leben in Würde ermöglicht, statt sie von der Teilnahme an der Gesellschaft auszuschließen.
Diese Basis („Grundeinkommen“) befreit abhängig Beschäftigte vom Zwang zu – unwürdiger, ungewünschter oder unangemessen bezahlter – Tätigkeit. Dies führt zu mehr Achtung der Beschäftigten, da sie nun von Arbeit-Gebern stärker „umworben“ werden (müssen). Löhne und Gehälter werden ab sofort auf Augenhöhe verhandelt.
Die Basis ist auf jeden Fall mehr als „ALG II“
Dieser Teil ist unabhängig von Arbeits-Zeit und Einkommen.
erste Idee: 1000 € pro Monat
Teil 2: leistungsbezogene Erweiterung
Die „Erweiterung“ definiert eine leistungsbezogene Besserstellung derjenigen, die durch Arbeit einen Mehrwert einbringen.
Dieser Teil ermöglicht ein gutes bürgerliches Leben ohne Einschränkungen (nach Zahl der Arbeitsjahre). Eine erarbeitete Erweiterung kann nicht verfallen.
Behinderte oder anderweitig fremdverschuldet von Arbeits-Unfähigkeit oder -losigkeit betroffene Personen bekommen einen angemessenen Ausgleich.
Dieser Teil ist steigt proportional mit der Lebensarbeits-ZEIT: jedes zusätzliche Arbeitsjahr erhöht die persönliche Erweiterung.
Jede Arbeit wird gleich bewertet – dieser Teil ist unabhängig vom verdienten Zusatz-Einkommen.
Nach vielen Arbeitsjahren steigert die leistungsbezogene Erweiterung das Gesamt-Einkommen deutlich im Vergleich zur reinen Basis.
Andererseits erhält jemand ohne jeden Arbeitseinsatz nur das Basis-Einkommen (leistungsbezogene Erweiterung = 0).
Teil 3: individuelle Aufwertung
Es ist jedem freigestellt, über Basis und Erweiterung hinaus den eigenen Lebensstil in einer 3. Säule zu erweitern.
Ein Ausschluss aus Basis und leistungsbasierter Erweiterung ist jedoch ausdrücklich **nicht möglich** — so wird das #SozialSystem auf Dauer stabilisiert.
Einzahlungen, Beiträge
Einzahlungen in Basis- und Erweiterungskasse werden durch eine Steuer auf alle Einkommensarten geleistet.
Anwendung
z. B.: Verdienstsicherung (bisher: Arbeitslosenversicherung)
ALG I und ALG II
… werden durch Basis und leistungsbezogene Erweiterung ersetzt. Dadurch muss niemand mehr verwaltet werden, jeder Bürger bekommt es. Sehr viel Arbeitskraft wird frei für sinnvollere Ziele. Eine Erniedrigung Betroffener wird weitgehend vermieden.
Ziel: Erreichen einer grundlegenden Fairness und „Waffengleichheit“ von Arbeit-Geber und -Nehmer
z. B.: Gesundheitssicherung (bisher: Krankenversicherung)
Basis:
Jede Person ist automatisch krankenversichert. Diese Leistung ermöglicht allen Bürgern ein Leben in Gesundheit (soweit medizinisch möglich). Zuzahlungen sind nicht erforderlich: das Einkommen wird nicht angegriffen.
Dieser Teil ist komplett leistungs-unabhängig.
leistungsbezogene Erweiterung / individuelle Aufwertung:
Nicht existent: die Leistungen der Gesundheitssicherung sind für jeden Bürger gleich — also ausdrücklich NICHT leistungsbezogen und NICHT einkommensbezogen.
z. B.: Rente
Die Rente wird durch Basis und leistungsbezogene Erweiterung ersetzt.
Niemand muss „in Rente gehen“.
Auch muss niemand arbeiten, und kann früher oder später mit der Arbeit aufhören: je nach Verdienst und anvisiertem Lebensstandard.
z. B.: Steuern:
Basis
Die Basis beschafft jedem Bürger ein ausreichendes Grund-Einkommen - steuerfrei.
leistungsbezogene Erweiterung
Auf jedes zusätzliche Einkommen wird sofort Steuer fällig. Alle bisherigen Beiträge zu Kranken-, Arbeitslosen-, und Rentenversicherung werden in dieser einen Steuer zusammengefasst.
Auf alle Einkommensarten werden Steuer und Versicherungsbeiträge gleich erhoben. Eine „Bemessungsgrenze“ gibt es nicht - jedes zusätzliche Einkommen ist Verpflichtung Staat und Bürger gegenüber (Eigentum verpflichtet, s. Grundgesetz).
Es gibt einen stolperfreien Anstieg der prozentualen Last von Steuer und Versicherungsbeiträgen (Progression) auf das Zusatz-Einkommen in 4 Stufen — die nächsthöhere Stufe gilt jeweils nur für das darüber hinausgehende Einkommen:
| jährlich: | (Basis) 12.000 € | 0% |
|---|---|---|
| Zusatz-Einkommen über | bis | |
| 0 € | 25.000 € | 25% |
| 25.000 € | 50.000 € | 50% |
| 50.000 € | 100.000 € | 75% |
| 100.000 € | ∞ € | 87,5% |
Beispiel: bei 25.100 € Zusatz-Einkommen
- auf 12.000 € Basis fallen 0% an,
- auf 25.000 € fallen 25% an: 6.250 €,
- auf 100 € fallen 50% an: 50 €; Gesamt: **6300** €
- Gesamt:
- Brutto-Einkommen: 37.100 €
- Basis: 12.000 €
- Zusatz: 25.100 €
- Gesamt-Last (Steuern & Versicherungen): 6.300 €
- Brutto-Einkommen: 37.100 €
Netto-Einkommen: 30.800 €
Alle Steuerlücken werden geschlossen; Steuer(vermeidungs)berater werden überflüssig, denn bisher schwächten sie den Staat durch Tricks finanziell.
Die Erbschaftssteuer wird auf alle Bürger ausnahmslos gleich angewandt.
z. B.: Unternehmensgewinne
Unternehmensgewinne werden im Land des Erwerbs versteuert: Die Steuer fällt am Hauptwohnsitz des Käufers an (dieser ist relativ unbeweglich. So kann die Steuer kaum umgangen und der Staat so kaum betrogen werden).